26.08.2009
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Brown muss nach Prügelattacke gemeinnützige Arbeit leisten

R&B-Sänger Chris Brown ist nach der Prügelattacke auf seine Freundin Rihanna zu 180 Tagen gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden.

Brown
Chris Brown
© AFP

Der 20-Jährige könne die Arbeiten an seinem Wohnort Richmond im US-Bundesstaat Virginia verrichten, entschied das Oberste Gericht von Los Angeles. Dazu gehören das "Wegräumen von Müll, Autowaschen und die Pflege öffentlicher Anlagen". Der Sänger solle "echte körperliche Arbeit" verrichten, erklärte Richterin Patricia Schnegg. Zu Pop-Sängerin Rihanna muss Brown in den kommenden fünf Jahren einen Abstand von 91 Metern halten.

Bei beruflichen Anlässen kann der Abstand zu Rihanna ausnahmsweise nur neun Meter betragen. Der Sänger erschien am Dienstag in Begleitung seiner Mutter, seines besten Freundes und eines Leibwächters zu der Anhörung. Dem Beschluss zufolge muss Brown auch einen einjährigen Kurs zur Gewaltprävention absolvieren und sich alle drei Monate dem Gericht zeigen.

Brown hatte am 8. Februar kurz vor der Grammy-Verleihung im Streit so schwer auf seine Freundin eingeprügelt, dass sie ihren Auftritt bei der Gala absagen musste. Auf im Internet veröffentlichten Fotos war Rihanna mit stark geschwollenem Gesicht und Blutergüssen zu sehen. Vor Gericht hatte Brown den Angriff zunächst geleugnet, später entschuldigte er sich öffentlich.

© AFP

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Meinungen zum Thema (19) in Stars
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KleinerMrDerb - 26.08.2009, 14:50

Hat man die Beiden nicht neulich wieder zusammen turteln sehen? Damit sind die 91 Meter auf eine Schwanzlänge gekürzt worden! Die Frau ist einfach nur DUMM im Kopf!

beatburger - 26.08.2009, 14:46

und wenn das eigene mädel einen noch so auf die palme treibt... wer es, als mann, nicht schafft, ihr mit worten genug kontra zu geben, dass sie einhält, oder sie davon zu überzeugen, dass das, was sie gerade von sich gibt, einfach nich... gesamten Beitrag lesen

Psychosmart - 26.08.2009, 14:22

War ich mehrmals, allerdings wünsche ich dir solche Situationen nicht, nur: man kann zurückschlagen, aber bitte "wie erwähnt" mit den gleichen mitteln, den teufel quasi mit dem beelzebub austreiben, wenn man geistig (nicht u... gesamten Beitrag lesen

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